Herstellergarantie

 

Gewährleistung

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so sollen solche Fehler sofort bei dem Zusteller reklamiert und Kontakt zum Modellbahnland Staßfurt aufgenommen werden. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleitungsansprüche keine Konsequenzen.

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Garantien im Rechtssinne werden nicht gegeben.

Soweit der Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Gewährleistungsrechte) die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu. Bedingungen der Herstellergarantien finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Herstellergarantie bzw. im Anhang unserer Bestellbestätigung.

Die Haftung für leichtfertige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Modellbahnland Staßfurt.

 

 

Herstellergarantien

Brawa

Unser neues Zugpferd in Sachen Service: das BRAWA Produktzertifikat

Ab sofort bieten wir zum Kauf einer BRAWA Lok( gültig für alle Loks mit Seriennummer (ab dem Neuheiten­Sortiment 2007)) bei einem BRAWA Premium Partner oder BRAWA Point einen neuen Bonus: das BRAWA Produktzertifikat. Damit erhalten Sie die Möglichkeit auf eine Verlängerung der Gewährleistung. Nach dem Kauf senden Sie das Zertifikat mit Händlerstempel an BRAWA zur Registrierung Ihrer Lok. Wird die Lok innerhalb von 24 Monaten nach Kauf vom Fachhändler eingesandt, führt BRAWA eine kostenlose Wartung durch, und die Gewährleistung erhöht sich ab Kaufdatum um weitere drei auf fünf Jahre. Gerichtsstand Stuttgart. Anwendung nach deutschem Recht.

 

Märklin / Trix / LGB

Weist das gelieferte Produkt bei der Übergabe an den Kunden einen Mangel auf, hat der Kunde folgende Rechte:

Im Falle eines Mangels des Produkts ist Märklin nach Wahl des Kunden zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von Märklin getragen. Ist die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist Märklin berechtigt, diese Art der Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu fordern. Sollte auch diese unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein, entfällt das Recht des Kunden auf Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung des Produkts beim Kunden, für MHI und Insider Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 60 Monate ab Ablieferung des Produkts an den Kunden.